Gesellschaftsrecht und Gesellschaftsrechtsberatung
Die Kanzlei leistet die Beratung im Bereich der Wahl der richtigen Form der Wirtschaftstätigkeit sowie erbringt den vollen Umfang von Leistungen, die mit der Gründung des gewünschten Rechtssubjekts verbunden sind.
Insbesondere:
- helfen wir bei der Gründung und Organisation der Gesellschaften und ihrer Niederlassungen und Vertretungen, sowie anderer Subjekte, unter anderen Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine;
- beschäftigen wir uns mit allen Transformationsprozessen der Wirtschaftssubjekte, darunter Teilungen, Umwandlungen und Verschmelzungen als auch Liquidation;
- beraten wir und vertreten in den Gerichtsverfahren (Registrier- Streit- und Insolvenzverfahren) sowie
in Verwaltungsverfahren, die mit dem Erhalt verschiedener für die Führung der Wirtschaftstätigkeit notwendigen Genehmigungen verbunden sind;
- führen wir die Rechtsberatung für die Organe der Handelsgesellschaften: bereiten Handelskontrakte, Beschlüsse der Organe vor und begleiten wir in den Gesellschafterversammlungen;
- beraten wir auch den ausländischen Firmen, die an direkten Investitionen in Polen interessiert sind, darunter in den ökonomischen Sonderzonen (SSE).
Kontakt: Jarosław Jatczak, Kinga Grzywaczewska