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Arbeitsrecht

Wir beraten den Kunden in den Sachen, die sowohl das individuelle, als auch Tarifarbeitsrecht betreffen,
die Verhältnisse Arbeitnehmer – Arbeitgeber, Verhandlungen der Tarifverträge und das Bauen von richtigen Relationen zwischen dem Arbeitgeber und den Gewerkschaften.

Die Aktivitäten der Kanzlei umfassen in diesem Bereich:

  • Vorbereitung der Entwürfe von Arbeitsverträgen, Verträgen über Konkurrenzverbot,  Managerverträgen sowie der Arbeitsverträgen mit den Mitgliedern der Organe der Wirtschaftssubjekte;
  • Anpassung an den individuellen Bedarf des Unternehmens von Ordnungen, u.a. Projekte der Arbeitsordnungen, Vergütungsordnungen, Ordnungen des Betriebssozialfonds usw.;
  • Beratung bei der Vorbereitung von Motivationspaketen für die Verwaltungskader (darunter Option
    für Anteile/Aktien);
  • Hilfe für die ausländischen Manager beim Erhalt von Genehmigungen zur Ausübung der Arbeit
    in Polen;
  • Teilnahme an den Restrukturierungsprozessen, u.a. Begutachtung der Übereinstimmung der Handlungen mit den Vorschriften bezüglich des Schutzes der Arbeitnehmerrechte;
  • Vertretung vor Gerichten aller Instanzen in den Verfahren bezüglich der Arbeitnehmerangelegenheiten und sozialer Versicherung.

Wir beraten auch in den Angelegenheiten, die mit der Auflösung der Arbeitverhältnisse, darunter auch Gruppenentlassungen verbunden sind. Wir begutachten auch die Tarifverträge, bereiten Projekte der Arbeitsordnungen, Vergütungsordnungen und Ordnungen des Betriebssozialfonds vor.


Kontakt:
Kinga Grzywaczewska