Die Juristen der Kanzlei verfügen über umfangreiche Erfahrung sowohl im Bereich des materiellen Verwaltungsrechts, als auch der zur Vornahme der Wirtschaftstätigkeit unentbehrlichen Verfahren,
die auf das Erhalten von Genehmigungen, Lizenzen oder Konzessionen hinzielen.
Wir vertreten die Kunden der Kanzlei auch in den Verwaltungsverfahren vor Organen der öffentlichen
Verwaltung und in den gerichtlichen Verwaltungsverfahren vor Woiwodschafts-verwaltungsgerichten
und dem Hauptverwaltungsgericht.
Kontakt: Jarosław Jatczak