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Rechtsverkehr mit dem Ausland

Wir helfen den Kunden, die mit den ausländischen Subjekten zusammenarbeiten oder die Wirtschaftstätigkeit auf den ausländischen Märkten unternehmen. In diesem Bereich arbeiten wir mit der renommierten ausländischen Rechtskanzleien zusammen.

Wir beraten den Kunden im Bereich der Auslegung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften (EG) und Harmonisierung der polnischen Gesetzgebung sowie in den Aspekten, die mit der Gemeinschaftskonkurrenz verbunden sind. Wir erstellen Gutachten über Lösungen auf dem Gemeinschaftsmarkt und auch in anderen Ländern.

Unsere Beratung umfasst u.a.:

  • Vorbereitung und Analyse der mit den ausländischen Kontrahenten geschlossenen Handelsverträge;
  • Hilfe bei der Gründung und Organisierung der Gesellschaften, ihrer Niederlassungen und Vertretungen im Ausland;
  • Analysen der Vorschriften des polnischen Rechts im Aspekt der Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzbestand (Acquis communautaire) in dem vom Kunden genannten Umfang;
  • Juristische Analysen und Auslegungen der Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts sowie ihres Einflusses auf die polnische Gesetzgebung;
  • Juristische Konsultationen und Synthesen der ausgewählten Regelungen des Gemeinschaftsrechts in dem vom Kunden genannten Bereich;
  • Rechtsbetreuung der aus den Gemeinschaftsfonds finanzierten Projekte.

Kontakt: Jarosław Jatczak, Zofia Hoffmann