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Verschmelzungen und Übernahmen

Unsere Juristen erbringen allerlei Leistungen, die mit der Durchführung der Kapitalgeschäfte, darunter der Verschmelzung und Übernahme der Unternehmen des Privatsektors, aber auch der Restrukturierung und Privatisierung der staatlichen Unternehmen verbunden sind.

Diese Leistungen umfassen u.a.:

  • Vorbereitung einer komplexen Analyse der rechtlichen Aspekte der wirtschaftlichen Subjekte zwecks Identifizierung der juristischen Risiken, die mit gegebenem Geschäft verbunden sind;
  • Feststellung der rechtlichen Aspekte der Geschäfte und ihrer Durchführung;
  • Führung von Konsultationen und Verhandlungen der Verträge, Beratung in den Angelegenheiten der Finanzierung von Geschäften sowie in den Angelegenheiten im Bereich u.a. des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des Umweltschutzrechts, des Wettbewerbsrechts und Arbeitsrechts.

In Rahmen der geleisteten Rechtshilfe bereiten wir die Vereinbarungen zu gemeinsamen Vorhaben, Absichtserklärungen, Vorverträge, Verpflichtungs- und Verfügungsverträge sowie andere Dokumente, die Veräußerung oder Pacht der von natürlichen oder juristischen Personen geführten Unternehmen betreffen.


Kontakt:
  Jarosław Jatczak, Kinga Grzywaczewska